Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der SBS Deutschland GmbH & Co. KG („Anbieter“) und ihren Kunden über die Nutzung der Software „FlowCheck AI+“. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand ist die Bereitstellung von FlowCheck AI+ als Software-as-a-Service (SaaS) zur automatisierten Verarbeitung von Eingangsrechnungen einschließlich KI-gestützter Extraktion, Validierung, Freigabe und DATEV-Export.

§ 3 Registrierung und Account

Die Nutzung setzt ein Benutzerkonto voraus. Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich und verpflichtet, Angaben aktuell zu halten.

§ 4 Leistungsbeschreibung

Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif. Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln, sofern der vereinbarte Leistungskern erhalten bleibt.

§ 5 Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Tarif und ist monatlich im Voraus fällig. Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe.

§ 6 Verfügbarkeit

Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel an. Hiervon ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster und Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

§ 7 Datenschutz

Es gelten die Datenschutzerklärung und die Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

§ 8 KI-Transparenz

FlowCheck AI+ kennzeichnet KI-generierte Inhalte gemäß Art. 50 EU AI Act. Freigaben erfolgen ausschließlich durch den Kunden (Human-in-the-Loop); es werden keine automatisierten Einzelentscheidungen mit rechtlicher Wirkung getroffen.

§ 9 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

Verträge sind monatlich kündbar zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.