Rechtsgrundlage
Die E-Rechnungspflicht wurde mit dem Wachstumschancengesetz (27.03.2024) eingeführt und ist in § 14 und § 27 Abs. 38 UStG verankert. Die maßgeblichen Detailregelungen erläutert das Bundesministerium der Finanzen in seinen FAQ auf bundesfinanzministerium.de.
Was ist überhaupt eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz nach EN 16931 — etwa XRechnung oder ZUGFeRD ab 2.x / Factur-X. Ein reines PDF ist keine E-Rechnung, sondern gilt als „sonstige Rechnung“. ZUGFeRD ist ein Hybridformat: eine PDF/A-3-Datei mit eingebettetem, konformem XML — und zählt damit als E-Rechnung.
Die Fristen im inländischen B2B
Seit 1.1.2025 — Empfangspflicht für alle
Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und maschinell verarbeiten können. Für den Empfang gibt es keine Übergangsfrist. Zum reinen Empfang genügt bereits ein E-Mail-Postfach.
Phase 1 (1.1.2025 – 31.12.2026)
Der Vorrang der Papierrechnung entfällt; jedes Unternehmen darf E-Rechnungen versenden. Papier bleibt weiterhin erlaubt; PDF und sonstige elektronische Formate nur mit Zustimmung des Empfängers.
Phase 2 (1.1.2027 – 31.12.2027)
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz (2026) über 800.000 € müssen E-Rechnungen ausstellen. Unternehmen mit ≤ 800.000 € dürfen noch bis zum 31.12.2027 Papier bzw. PDF (mit Zustimmung) oder EDI nutzen.
Phase 3 (ab 1.1.2028)
Alle inländischen B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen ausstellen. EDI ist nur noch zulässig, wenn sich daraus ein EN-16931-konformer Meldedatensatz extrahieren lässt.
Wer ist betroffen?
Die Ausstellungspflicht betrifft Umsätze, bei denen Leistender und Empfänger im Inland ansässig sind und ein steuerbarer, steuerpflichtiger B2B-Umsatz vorliegt.
Ausnahmen von der Ausstellungspflicht
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV)
- Fahrausweise (§ 34 UStDV)
- Leistungen an Endverbraucher (B2C)
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG (§ 34a UStDV)
- nach § 4 Nr. 8–29 UStG steuerfreie Umsätze
Aufbewahrung
E-Rechnungen sind 8 Jahre elektronisch im strukturierten Originalformat aufzubewahren (GoBD). Ein Papierausdruck genügt nicht.
E-Rechnung jetzt kostenlos prüfen
Laden Sie eine XRechnung-XML oder ein ZUGFeRD-/Factur-X-PDF hoch — ohne Anmeldung. Sie erhalten sofort das Validierungsergebnis gegen EN 16931 mit verständlicher Fehlerliste.
Zum E-Rechnungs-CheckStand: Juni 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen; bei Detailfragen wenden Sie sich an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) oder Ihre Steuerberatung.